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Frank Grube

KooperationsPARTNER

Wirtschaftsprüfer; Steuerberater

Frank.grube@finexa.de

Frank Grube hat Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Gießen-Friedberg in Friedberg studiert (1990-1993).

1993 startete er bei KPMG in Frankfurt am Main im Bereich Audit Commercial Clients und legte in dieser Zeit seine Berufsexamina (StB 1998 und WP 2001) ab.

2002-2004 sammelte er wertvolle Erfahrungen im Department of Professional Practice der KPMG in Berlin: Fachfragen zur Auslegung und Umstellung auf internationale Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS), gutachterliche Stellungnahmen zu handelsrechtlichen bilanziellen Fragestellungen, Formulierung von besonderen Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerken sowie bei der Erstellung von Schulungsunterlagen. Anschließend arbeitete er in der Abteilung Accounting Advisory Services und unterstützte mittelgroße und große, zum Teil börsennotierte Mandanten sowohl bei der Identifikation als auch bei der Umsetzung wesentlicher IFRS-Umstellungssachverhalte.

Von 2010 bis Ende 2016 war er als Director in den Bereichen Prüfung und Beratung von Familienunternehmen sowie im zentralen Risk Management für die Durchführung und Begleitung der internen und externen Reviewprogramme zuständig.

Seit Mitte 2017 ist er in eigener Praxis als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig. Dabei führt er für verschiedene Berufskollegen Abschlussprüfungen bei Familienunternehmen sowie im öffentlichen Bereich (Anstalten öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe) durch. Darüber hinaus ist er als Prüfer für Qualitätskontrolle tätig.

Er ist weiterhin als Fachberater für eine Stiftung tätig. Darüber hinaus war er als Redaktionsleiter bei einem bundesweit tätigen Aus- und Fortbilder für Wirtschaftsprüfer tätig. Selbstverständlich ist er Mitglied in den berufsständischen Vereinigungen der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Seit Dezember 2020 ist er KooperationsPARTNER der FINEXA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Bei FINEXA führt er als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Abschlussprüfungen durch und berät Mandanten z.B. bei Fragen zum § 53 HGrG.